Vorstand
Der Vorstand ist das leitende Organ des Vereins, er definiert die Strategie und orientiert sich dabei am Zweckartikel in den Vereinsstatuten (Art. 2).
Zu den Vereinszwecken gehören namentlich die «Gesundheitsförderung auf breiter Ebene» sowie die «Wahrung und Pflege des eigenen Geländes».
Der Vorstand setzt die Geschäftsleitung ein und definiert deren Aufgaben und Kompetenzen. Der Vorstand sorgt dafür, dass die Vereinsmitglieder aktiv am Vereinsleben teilnehmen können. Für die Behandlung einzelner Sachthemen initiiert der Vorstand Arbeitsgruppen, in denen Vereinsmitglieder ihr Fachwissen einbringen können.
Mehr zum Vorstand in den Statuten des VGZ (Art 21 ff).