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Letzte Statutenänderung Juli 2021

Die Statuten sind so etwas wie die Verfassung eines jeden Vereins. Oft genügen wenige Paragraphen, um einen Verein handlungsfähig zu machen. Bei einem Verein wie der VGZ (Verein für Volksgesundheit Zürich) sind die Statuten über die Jahrzehnte gewachsen und wurden immer wieder angepasst, um sich ändernden Gegebenheiten gerecht zu werden oder um den Verein und sein Vermögen zu schützen.

Auch die Organe wie Generalversammlung, Vorstand, Ombudsrat, Geschäftsleitung dürfen ihre Aufgaben nur im statuarisch definierten Rahmen ausführen. Somit sind die Statuten alles andere als «toter Buchstabe», sondern eine relevante Anleitung für alle Beteiligten in einem Verein.