Ombudsrat

Marianna Berger

  

Pascale von Planta

     

Sam Scherrer

   

Der Ombudsrat (OBR) ist das Organ der guten Dienste und der Mediation im Verein.

Er beobachtet das Vereinsgeschehen, teilt dem Vorstand seine Beobachtungen mit und kann mit Anträgen an den Vorstand gelangen. 
Der OBR überprüft vom Vorstand beschlossene Entschädigungen für Mitglieder und aussenstehende Dritte.

Im Bedarfsfall vermittelt der OBR zwischen Vorstand und Geschäftsleitung, er verfügt aber über keine Entscheidungsbefugnis.

Mehr zum Ombudsrat in den Statuten des VGZ (Art 35 ff), die Aufgaben des OBR sind in seinem Pflichtenheft spezifiziert.